Fragen an die Kandidaten für das Bürgermeisteramt

Am 09. Juni 2024 wählt Edenkoben einen neuen Bürgermeister. Die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck hat die Kandidaten eingeladen, ihre Positionen zum Thema Bebauungsplan Klosterquartier und Entwicklung des Klosterareals anhand eines kleinen Fragebogens zu konkretisieren.

Sehr geehrter <Kandidat>,

Sie wollen bei der Kommunalwahl am 09. Juni zum Stadtbürgermeister von Edenkoben gewählt (wiedergewählt) werden. Die „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ bittet Sie daher, die folgenden Fragen zum Thema Kloster Heilsbruck im Vorfeld zu beantworten (vergleichbar mit dem Vorgehen bei der Wahl zum Verbandsgemeindebürgermeister). Die Positionen der Interessengruppe sind Ihnen bekannt. Dieses Schreiben sowie Ihre Antworten werden wir – gemeinsam mit den Antworten Ihres Gegenkandidaten – veröffentlichen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie uns nicht antworten sollten. Unsere zahlreichen Unterstützer sowie alle anderen Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, Ihre Position(en) zum Kloster Heilsbruck bei ihrer Entscheidung berücksichtigen zu können:

Die „Denkmalzone Kloster Heilsbruck“ besteht im Wesentlichen aus dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ sowie dem Gebiet „Kloster“. Beide Bereiche sind gemeinsam von der Klostermauer umgeben. Für die gesamte Denkmalzone gilt die „Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck in Edenkoben“, die ausdrücklich auch die noch vorhandenen Freiflächen erwähnt. Nicht zuletzt diese Rechtsverordnung im Zusammenspiel mit den Denkmalschutzbehörden hat dazu beigetragen, dass der Stadtrat Edenkoben sich für eine Beibehaltung der vorwiegend westlich gelegenen Freiflächen des Klosterbereiches und damit gegen eine Chalet Bebauung eingesetzt hat. Zur Denkmalzone gehört aber auch der „Kräutergarten Klostermühle“. Auch hier sollten die Freiflächen erhalten bleiben und keine zusätzliche Bebauung erlaubt werden.

Frage: Wie stehen Sie nach der kürzlich beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zu dem Erhalt der denkmalgeschützten Freiflächen auf dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ und damit gegen eine zusätzliche Bebauung mit Ferienhäusern in dem nun eingetragenen Sondergebiet?

Durch die Denkmalzone Kloster Heilsbruck führt ein öffentlicher Weg, der damit die Denkmalzone für jedermann zugänglich macht.

Fragen:
Wie stehen Sie zu einem Verkauf dieses Weges an den/die Eigentümer des Klosters jetzt und in der Zukunft?
Gibt es Ihrerseits Überlegungen zu einer Einbahnstraßenregelung durch das Klostergelände, damit durch eine Weiterführung des Verkehrs Richtung „Hotel Prinzregent“ und Villastraße zusätzliches Verkehrsaufkommen in der Klosterstraße verringert werden kann?

Nach dem Verkauf des Klosters ist der Begriff „Kloster Heilsbruck“ durch „Klosterquartier“ in der öffentlichen Diskussion aufgetaucht. Die IG setzt sich aus nachvollziehbaren Gründen für den Erhalt des Begriffes „Kloster Heilsbruck“ – auch im öffentlichen Raum (z.B. Straßenwegweiser, Klostereingang etc.) – ein.

Frage: Wie stehen Sie zum Erhalt des Begriffes „Kloster Heilsbruck“ und wie sollte es ggf. umgesetzt werden?

Nach der Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplanes für den Bereich der Denkmalzone Kloster Heilsbruck passen Inhalt und Formulierung der Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck nicht mehr zur neuen Situation.

Frage: Werden Sie eine Anpassung der Rechtsverordnung anstoßen, die auch unter den neuen Bedingungen einen vergleichbaren Schutz der Denkmalzone mit deren erhaltenswerten Freiflächen gewährleistet, wie es die derzeitige Rechtsverordnung sicherstellt?

Viele Unterstützer der „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ sowie weitere Bürger der Stadt Edenkoben sind daran interessiert, dass die zukünftige Nutzung auf dem Gelände lediglich eine geringfügige Mehrbelastung der Umgebung (Lärm, Verkehr, Parksituation etc.) mit sich bringt.

Frage: Wie kann die Stadt bzw. Sie als Bürgermeister sicherstellen, dass die zukünftigen Nutzungen verträglich mit der Umgebung gestaltet werden?

Da bereits nach der Beantragung und dem Zugang von Briefwahlunterlagen direkt gewählt werden kann, wären wir Ihnen für eine Beantwortung dieser Fragen bis zum 19. Mai 2024 dankbar.

Die „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ bedankt sich im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und wünscht Ihnen, sowie Ihrem Gegenkandidaten, alles Gute für die Wahl.

Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

Update 08.05.24: Eine erste, sehr ausführliche Rückmeldung ist eingegangen. Vielen Dank für die investierte Zeit und Mühe.

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