Brief an den Stadtrat Edenkoben

Die Interessengruppe Kloster Heilsbruck hat am 09.03. in einem Brief an den die Mitglieder des Stadtrats die unterschiedlichen Entwicklungen noch einmal zusammengefasst und in Beziehung zueinander gestellt. Der entsprechende Text kann hier nachgelesen werden:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lintz,
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

Mit dem offenen Brief vom 11. November 2021 baten wir Sie zusammen mit 274 Unterzeichnern, einen Bebauungsplan für das Kloster Heilsbruck aufzustellen, der die Bebauung der durch die Denkmalzone geschützten Weinbauflächen ausschließt und die Zusatzbelastungen durch Verkehr, parkende Fahrzeuge und Lärm für unsere Stadt auf ein verträgliches Maß begrenzt. Auf diese Bitte kommen wir heute zurück.

Wir teilen mit Ihnen heute anbei die eindeutige Stellungnahme der Denkmalfachbehörde GDKE vom 20.Mai 2021, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB an die Verbandsgemeindeverwaltung versandt wurde.

Das klare „Nein“ der Denkmalfachbehörde zu einer Bebauung der Freiflächen sollte zwischenzeitlich durch das Einschalten der ADD nachträglich korrigiert werden. Mit dem ebenfalls beigefügten Schreiben vom 08. Februar erfuhren wir von der ADD, dass ein neues Konzept für die Bebauung der Freiflächen vorliegen würde, das man dort für eine tragfähige Grundlage halte. Dabei geht es laut ADD um eine regionaltypische Form der Bebauung der Freiflächen. Begründet wird diese Bebauung damit, dass nur so ein wirtschaftlich tragfähiger Fortbestand des Klosters möglich wäre. Die ADD führt weiter aus, dass kein Alternativkonzept bekannt sei.

Die Aussage der ADD steht im Widerspruch zur geltenden Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck vom 29.08.1996 und auch der oben genannten Stellungnahme der Denkmalfachbehörde. Die von den Investoren übernommene Argumentation der ADD zielt auf eine im Denkmalschutzgesetz enthaltene Ausnahme zur Veränderung geschützter Kulturdenkmäler (§13 DSchG), nach der eine Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn „… andere Erfordernisse des Gemeinwohls oder private Belange diejenigen des Denkmalschutzes überwiegen und diesen überwiegenden Interessen nicht auf sonstige Weise Rechnung getragen werden kann.“

Die angeführten „privaten Belange“, dass sich eine Renovierung der Klostergebäude nur dann wirtschaftlich lohnt, wenn auch eine Bebauung der Freiflächen ermöglicht wird, entspricht nicht der Wahrheit. Es gibt zwei Konzepte, die das Kloster für sanften, hochwertigen Tourismus öffnen.

    1. Das sich wirtschaftlich tragende Konzept von Michael Becker wurde im Sommer 2021 allen Fraktionen im Stadtrat vorgestellt. Das Konzept wurde auch dem Stadtbürgermeister vorgestellt und angeboten, dass die Investoren dieses Konzept nutzen können. Herr Becker hat darüber hinaus seine Bereitschaft gegenüber dem Stadtbürgermeister schriftlich erklärt, notfalls einzuspringen, falls die Investoren am Erhalt des Klosters ohne Bebauung der Freiflächen kein Interesse zeigen und aussteigen wollten. Es liegt dafür ein Businessplan und eine Finanzierungszusage vor.

    2. Zudem gibt es noch einen weiteren Entwurf zum denkmalgerechten Ausbau der Klostergebäude in der ursprünglichen Form, und zwar mit Nutzung als Museum, als Restaurant, und als Hotel ohne Bebauung der Weinbauflächen. Es wurde von dem Architekturprofessor Werling initiiert. Vor rund 10 Jahren erfolgte dafür sogar eine Bauaufnahme, die der frühere Stadtbürgermeister Franz Schmidt (CDU) gemeinsam mit Professor Werling im Pfälzischen Klosterlexikon veröffentlichte.

Beide Konzepte sind ab sofort unter www.interessengruppe-kloster-heilsbruck.de und www.klosterquartier-bebauungsplan.de veröffentlicht.

Mit diesen beiden Alternativen gibt es keine Basis mehr für die durchsichtige Argumentation der Investoren, die von der Aufsichtsbehörde ADD übernommen wurde. Eine denkmalgerechte Sanierung des Klosters Heilsbruck und nachhaltige Erschliessung für Edenkoben und den Tourismus ist wirtschaftlich tragfähig auch ohne Bebauung der Weinbauflächen in der Denkmalzone möglich.

Unabhängig davon, ob die ADD aufgrund der ihr mittlerweile bekannten Alternativkonzepte ohne Bebauung der Weinbauflächen ihre Position korrigieren wird, hat das letzte Wort der Stadtrat Edenkoben.

Wir bitten Sie daher, den von ihren Vorgängern im Amt eingeschlagenen Weg weiterzugehen und einen Plan ohne Bebauung der Weinbauflächen aufzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

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