Liebe Mitstreiter, liebe interessierte Bürger,
am 30.3. wurden wir auf Einladung von Stadtbürgermeister Herr Lintz über den Zwischenstand der Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans für die Denkmalzone Kloster Heilsbruck informiert. Die beiden Bereiche „Kloster“ sowie „Kräutergarten Klostermühle“ wurden dabei gesondert betrachtet.
Der Städteplaner Herr Bachtler und Stadtbürgermeister Herr Lintz erläuterten einen Plan, der entsprechend des Stadtratbeschlusses aus 2022 für das Kloster keine Chaletbebauung auf den Freiflächen mehr vorsieht. Stattdessen ist jetzt ein Hotelanbau entlang der südlichen Klostermauer geplant, der sich an einem früheren Klostergebäude orientiert, das wohl einmal an dieser Stelle stand. Der Neubau scheint sich bei Gestaltung und Proportionen in den Bestand sowie das Landschaftsbild einzufügen. Die durch die Denkmalzone geschützten Freiflächen sollen als Grünflächen erhalten bleiben.
Im Kräutergarten Klostermühle ist auf zwei Baufeldern eine zusätzliche Bebauung mit kleineren Ferienhäusern vorgesehen – ergänzend zur Umnutzung bestehender Gebäudeteile zu Ferienwohnungen. Hier scheint die Planung gegenüber dem ersten Entwurf nicht angepasst worden zu sein.
Die Nutzung für die Gesamtfläche – Kloster sowie Kräutergarten Klostermühle – soll über den Bebauungsplan eingeschränkt werden, um Verkehr, Parksituation und Lärmemission zu kontrollieren. Details hierzu wurden nicht mit den Vertretern unserer Gruppe geteilt, da diese erst noch dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden sollen. Es wird entscheidend sein, wie diese Einschränkungen konkret ausgestaltet werden.
Auch wenn es sich lediglich um eine Informationsveranstaltung handelte, haben wir erneut darauf hingewiesen, dass wir weiterhin grundsätzlich gegen eine zusätzliche Bebauung der Denkmalschutzzone sind, die über die dargestellte Klostererweiterung hinaus geht. Dies gilt ausdrücklich auch für den Kräutergarten Klostermühle, wo es ja bereits im Zuge des Neubaus schon eine Erweiterung des Baubestands gab. Es ist kritisch zu hinterfragen, warum der Kräutergarten Klostermühle weiterhin zwei zusätzliche Baufenster erhalten soll, wenn laut Stadtratsbeschluss keine Chaletbebauung mehr vorgesehen ist.
Die Forderungen der IG Erhalt Kloster Heilsbruck hatten wir im vergangenen Jahr zusammengefasst und veröffentlicht. Sie haben weiterhin Gültigkeit und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.interessengruppe-kloster-heilsbruck.de/zusammenfassung-der-positionen-der-interessengruppe-erhalt-kloster-heilsbruck/
Außerdem wurde von uns erneut darauf hingewiesen, dass es uns nicht nur um den Erhalt der Denkmalzone Kloster Heilsbruck geht, sondern auch um den Erhalt des konkreten Namens „Kloster Heilsbruck“, der unabhängig von der zukünftigen Nutzung weiterbestehen sollte. Die Bezeichnung des Bebauungsplan sollte deshalb von „Klosterquartier“ auf „Kloster Heilsbruck“ abgeändert werden.
Insgesamt handelte es sich bei dem Treffen um eine offene, von gegenseitiger Transparenz getragene Veranstaltung, die wir positiv aufgenommen haben, und die auch als gutes Beispiel für eine zukünftige Kommunikation zwischen Stadt und Bürgern genommen werden kann.