Offener Brief an die Investoren des Klostergeländes

Die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck hat sich im Boulevard Weinstraße 38/2023 mit einem offenen Brief an die Investoren des Klostergeländes gewandt:

Am 26. Oktober 2022 hat der Stadtrat Edenkoben einstimmig beschlossen, die Ergänzung des Klosters mit einem Anbau in Ost-West-Richtung an der Südseite der Klostermauer in Richtung Hotel Prinzregent in den Bebauungsplan aufzunehmen. Dies soll eine erweiterte kommerzielle Nutzung des Klosters Heilsbruck für die Investoren Speeter und Englert ermöglichen.

Gleichzeitig wurde einer Bebauung der Freiflächen mit Gebäuden (Chalets/Ferienhäuser) eine einstimmige Absage erteilt.

Seitdem ist es still um das Klostergelände geworden. In der letzten Bauausschusssitzung vom 12.09.2023 wurde die Frage gestellt, wie der aktuelle Stand des Verfahrens sei. Diese wurde mit der Feststellung beantwortet, dass den anwesenden Mitgliedern keine Informationen zu einem neuen Stand vorlägen. Somit sind nun 11 Monate ohne sichtbaren Fortgang des Verfahrens vergangen. Die Klostersubstanz ist immer stärker angegriffen. Der historische Laubengang wurde entfernt, zerbrochene Fenster und fehlende Dachziegel sind von außen sichtbar.

Gleichzeitig ist in der Rheinpfalz von Entlassungen und der Aufgabe von Geschäftsbereichen beim Unternehmen von Herrn Speeter zu lesen. Auch sei der von Herrn Speeter geplante Baubeginn eines weiteren Hotels in Maikammer auf unbestimmte Zeit verzögert, da hier „die aktuellen Trends abgewartet werden müssen“.

Für uns als „Interessengemeinschaft Erhalt Kloster Heilsbruck“ gemeinsam mit zahlreichen interessierten Bürgern stellen sich daher folgende Fragen an die Investoren und Eigentümer.

Sehr geehrter Herr Englert, sehr geehrter Herr Speeter,

  • wie stellen Sie den Erhalt des Klostergebäudes bis zum Beginn etwaiger Baumaßnahmen entsprechend dem Denkmalschutzgesetz sicher? Im Mai 2021 ließen Sie sich in der Rheinpfalz zitieren, dass die Klostergebäude, wenn sich niemand kümmert, ohnehin „in 5 Jahren endgültig zu Ruinen werden“. Seitdem sind fast 2,5 Jahre vergangen und der Zustand des Klosters hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Auch die Stadt hat bereits den Erhalt des Klosters bei Ihnen angemahnt. Wie können Sie Befürchtungen entkräften, dass Sie das Kloster bewusst verfallen lassen, um größere Freiheiten bei der Neugestaltung zu erlangen?

  • Welche Maßnahmen wurden durch Sie als Investorengemeinschaft seit dem Stadtratsbeschluss vom 26. Oktober 2022 getroffen, um die Planung im Rahmen der Vorgaben des Stadtrats voranzutreiben?

  • Warum arbeiten Sie seit 11 Monaten hinter verschlossenen Türen statt transparent und proaktiv Stadtrat und Bürger einzubeziehen? Warum haben Sie bis heute nicht öffentlich zum Ausdruck gebracht, keine Gebäude auf den Freiflächen mehr errichten zu wollen? Wie entkräften Sie den Verdacht, über Einflussnahme im Hintergrund, doch noch an der Errichtung von Chalets zu arbeiten?

Wir bitten Sie um eine öffentliche Stellungnahme zu diesen Punkten und der weiteren Planung.

Stadtbürgermeister und Stadtrat Edenkoben haben durch Ihre Entscheidung vom 26. Oktober 2022 stadtpolitischen Weitblick und Bürgernähe bewiesen. Jetzt kommt es darauf an:

  • verdeckte Einflussnahme auf eine Veränderung des bestehenden Beschlusses durch die Investoren zu verhindern.

  • konsequent die getroffene Entscheidung durchzusetzen. Es ist zu prüfen, ob die Aufstellung des Bebauungsplans notfalls auch ohne Investoren auf Basis der getroffenen Entscheidungen fertiggestellt werden kann, wenn diese den Prozess weiter verzögern. In diesem Fall könnte der Bebauungsplan lediglich auf die bestehenden Gebäude beschränkt werden und die Freiflächen dauerhaft sichern.
  • das Kloster vor dem Verfall zu bewahren. Wir begrüssen, dass die Stadt bei den Investoren den Erhalt der Klostersubstanz angemahnt und die Kreisverwaltung SÜW als untere Denkmalschutzbehörde auf die Missstände hingewiesen hat. Es ist nun sicherzustellen, dass die Kreisverwaltung endlich tätig wird und die Investoren anhält, ihren Verpflichtungen bei Erhalt und Sicherung des Denkmals nachzukommen (Fotos über den Erhaltungszustand des Klosters auf der u.a. Homepage).

Als „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ unterstützen wir alle diesbezüglichen Maßnahmen und werden den Fortgang wachsam begleiten.

Ihre
Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck
https://www.interessengruppe-kloster-heilsbruck.de/

Zusammenfassung der Positionen der Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

Herr Stadtbürgermeister Lintz hatte die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck nach dem Stadtratsbeschluss zum Verzicht auf die Chaletbebauung gebeten, die aus ihrer Sicht bei der weiteren Planung zu berücksichtigenden Punkte zusammenzufassen.

Mit dem folgenden Schreiben ist die Interessengruppe dem Wunsch des Bürgermeisters nachgekommen:

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Lintz,

Die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck hat den Stadtratsbeschluss, eine Bebauung der Freiflächen des westlichen Klostergeländes zu verhindern, sehr positiv aufgenommen. Mit dem gegenüber den Investoren damit verbundenen Kompromiss, eine Ergänzung der Gebäudestruktur im Süden entlang der Klostermauer zu ermöglichen (Model C), ist ein wesentlicher Grundstein für eine erfolgreiche Erhaltung des „Kloster Heilsbruck“ gelegt worden.

Im Rahmen zahlreicher Präsentationen, Gespräche und Schreiben während der letzten Jahre hat unsere Interessengruppe neben dem Erhalt der Freiflächen auf weitere Punkte hingewiesen, die aus unserer Sicht für eine bürgernahe Lösung und eine auf Dauer angelegte Akzeptanz einer neuen wie auch immer gearteten Nutzung des Klostergeländes von entscheidender Bedeutung sind. In der Hoffnung, dass sie bei der weitergehenden Planung Berücksichtigung finden, haben wir die wesentlichen Punkte im Folgenden nochmals für Sie zusammengefasst. Wenn nicht explizit begrenzt, beziehen sich die Punkte auf die Gesamtfläche, also inklusive des Kräutergartengeländes. Selbstverständlich stehen wir jederzeit für weitere Gespräche zur Verfügung, um den Folgeprozess konstruktiv zu begleiten:

1. Bebauung und Nutzung

  • Außer der geplanten Erweiterung im Süden, sollte es zu keiner zusätzlichen Bebauung kommen. Dies sollte im Rahmen eines neuen Bebauungsplanes entsprechend festgeschrieben werden. Die Denkmalzone mit der zu ihrem Schutz erlassenen Rechtsverordnung von 1997 sollte für die Zukunft und folgende Generationen erhalten bleiben. Die Freiflächen sowie deren alternative Nutzung sollten dabei bereits im Vorfeld genau festgelegt werden, um ggf. in der Zukunft aufkommenden Begehrlichkeiten vorzubeugen.
  • Der neue Bau sollte in das historische Bild des Klosters passen (z.B. Beachtung der Gebäudehöhen) und in der Summe das Erscheinungsbild und den Charakter des Klosterareals stimmig und „denkmalsensibel“ erweitern. Dabei sollte das Landschafts- und Ortsbild erhalten bleiben.
  • Der zwischen dem Klostergarten und dem Klostergebäude verlaufende (öffentliche) Weg sollte im städtischen Besitz und der Zugang zum Areal für die Öffentlichkeit erhalten bleiben.
  • Der Name „Kloster Heilsbruck“ sollte auch für die Zukunft festgeschrieben werden.

2. Aus der zukünftigen Nutzung des Klostergebäudes (z.B. bei Hotel- und/oder gastronomischer Nutzung) leiten sich weitere Maßnahmen, insbesondere zu den Themen Lärm, Verkehr und Parksituation, ab. Dabei müssen alle Nutzungen und Nutzungsarten vom Klosterbereich sowie dem Kräutergarten berücksichtigt werden (Gäste und Personal):

  • Parken
    • Alle für die geplanten Nutzungsarten benötigten Parkflächen müssen auf dem Gelände vorhanden sein. Parkplätze und Wegeflächen sind so zu planen, dass die Denkmalzone Kloster Heilsbruck optisch nicht beeinträchtigt sowie ihre historische Aussage nicht zerstört wird.
  • Verkehr
    • Ein qualifiziertes und nachhaltiges Verkehrskonzept zur Anbindung des Areals sollte in Verbindung mit dem Bebauungsplan erstellt und umgesetzt werden.
  • Lärm
    • Die Häufigkeit und Dauer sämtlicher Veranstaltungen sollte festgelegt werden.
    • Aufgrund der exponierten Lage sollten keine Konzerte/Musik im Freien erlaubt sein.
    • Die Anzahl von Großveranstaltungen sollte ebenfalls deutlich limitiert und festgeschrieben werden.
  • Sonstiges
    • Es sollte grundsätzlich dafür Sorge getragen werden, dass das Klostergebäude bis zum endgültigen Baubeginn so weit instandgehalten wird, dass ein weiterer Zerfall der Anlage unbedingt vermieden wird. Die Stadt Edenkoben sollte für das Klostergebäude in Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden die „Pflicht zur Erhaltung und Pflege“ von Kulturdenkmälern (§2 in Verbindung mit §14 Denkmalschutzgesetz) in geeigneter Form absichern.
    • Die im Rahmen der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Einwände sollten, sofern sie sich nicht auf die Bebauung der Freiflächen (Chalet Bebauung) beziehen, für die weitere Planung verarbeitet werden.
    • Erforderliche/notwendige Gutachten sollten unter realistischen Bedingungen erstellt und geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

Es wird keine Chaletbebauung auf dem Klosterareal geben

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. Oktober vor vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die grundsätzliche Frage nach dem Bau von Chalets auf dem Klostergelände beraten und entschieden.

Dabei wurden von Herrn Stadtentwickler Bachtler vier mögliche Planungsvarianten vorgestellt:

A – wie im ersten vorgestellten Bebauungsplanentwurf
B – ohne Chalets und mit einem neuen Gebäude im süd-östlichen Teil der Anlage (Richtung Watzengasse)
C – ohne Chalets und mit einem neuen Gebäude im südlichen Teil der Anlage (Richtung Tal/Alla-Hopp Anlage) analog zum früheren Aufbau um 1800

Weiterhin haben die Investoren in letzter Minute noch eine eigene Planung eingebracht, welche zur Steigerung der Rentabilität sowohl ein neues Gebäude im südlichen Teil des Geländes, als auch eine auf sechs Chalets reduzierte Bebauung im westlichen Teil vorsah.

Nach Diskussion und Abwägung hat sich der Stadtrat dazu entschieden, die Variante C, also die Erweiterung um ein zusätzliches Gebäude an der südlichen Klostermauer ohne Bebauung der Weinbergsfläche im Westen, weiterzuverfolgen. Die Planungen werden nun in diese Richtung betrieben. Dies soll einem praktikablen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Investoren nach zusätzlichen Flächen für einen wirtschaftlichen Betrieb und der Erhaltung der schützenswerten Aspekte des Klosters dienen. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen und roten Linien für Investoren klar abgesteckt.

Der Beschluss für diesen Kompromiss sowie der Entschluss gegen die Chalets ist einstimmig über alle Stadtrats-Fraktionen erfolgt. Wir begrüßen das klare Bekenntnis von Herrn Stadtbürgermeister Lintz und dem Stadtrat zum Erhalt der Denkmalzone.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden jetzt die nach Wegfall der Chalets übrig gebliebenen Eingaben der Bürger und Behörden aus der frühzeitigen Beteiligung aufgearbeitet und im Rat besprochen. Im Anschluss wird eine überarbeitete Fassung des Bebauungsplans erstellt und dann in die formale Offenlegung gegeben. Der zuständige Stadtplaner hat zudem eine weitere Beteiligung der Bürger vor der formalen Offenlegung in Form einer Bürgerversammlung vorgeschlagen. Auch wir würden eine solche Möglichkeit der Bürgerbeteiligung und Transparenz gegenüber der Edenkobener Bürgerschaft begrüßen.

Wir danken allen Unterstützern des Erhalts des Klosters und gratulieren zu diesem Erfolg. Sie haben mit Ihren vielfältigen Stimmen dazu eigetragen, die Integrität der Denkmalzone rund um das Kloster zu schützen und zu erhalten.

Wir blicken nun gespannt und sehr aufmerksam auf die weitere Planung, die sich nun konkreter um die weiteren Nutzungen von Kloster und Kräutergarten, sowie die damit verbundenen Verkehrs- und Lärmbelastungen konzentrieren kann.

Stadtratssitzung zum Bebauungsplan

In der kommenden Stadtratssitzung am

26.10.22 um 19:00 Uhr im Kurpfalzsaal

wird der Stadtrat voraussichtlich über die Chalet Bebauung entscheiden. Aus der Sitzungsvorlage für dieses Punkt:

Aus der Öffentlichkeit wurden eine Vielzahl von Stellungnahmen abgegeben. Insbesondere wurde hierbei die Chaletbebauung thematisiert, die auf der nordwestlichen Freifläche des Klosterareals im Vorentwurf ausgewiesen war.

Für das weitere Verfahren, insbesondere zur Vorbereitung der sog. Kommentierung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der vorgenannten Beteiligung, wird um Entscheidung hinsichtlich der Chaletbebauung gebeten.

In der Sitzung wird der Stadtplaner, Herr Bachtler, Büro BBP, Kaiserslautern, anwesend sein und das Thema erläutern.

Bitte beachten Sie die Maskenpflicht im Sitzungssaal.

Informeller Austausch am 07.06.22

Liebe Unterstützer,

nachdem seit unserer letzten Information einige Zeit vergangen ist, möchten wir Sie über die aus unserer Sicht vorsichtig positive Entwicklung der letzten Wochen informieren.

Nicht zuletzt durch Ihre Unterstützung gemeinsam mit über 500 gleichgesinnten Bürgerinnen und Bürgern hatte Herr Stadtbürgermeister Lintz unter anderem Vertreter unserer Gruppe zu einem informellen Austausch über den aktuellen Stand „Kloster Heilsbruck“ eingeladen. Diesen Schritt hatte er in der Rheinpfalz vom 27. April angekündigt. Er ließ sich zitieren, dass eine Lösung gefunden werden soll, die den Erhalt des Klosters wirtschaftlich tragfähig macht, die Auswirkungen für die Anwohner begrenzt und das historische Erbe und das Landschaftsbild unserer Heimat auch für die nächsten Generationen erhält.

Das Treffen fand am 07. Juni im Wappensaal der Gemeinde Edenkoben statt. Neben dem Stadtbürgermeister sowie drei Vertretern unserer Interessengruppe nahmen u.a. die beiden Investoren (Herren Speeter und Englert) sowie die Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat teil. Moderiert wurde der Austausch vom Stadtplaner Herrn Bachtler.

Mit diesem Schreiben wollen wir Sie über den Inhalt des Treffens informieren und damit über die Entwicklung auf dem Laufenden halten:

  • Zu Beginn des Treffens informierte Herr Bachtler im Rahmen einer ausführlichen Rückschau auch über die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Position des Denkmalschutzes. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz hatte nach Intervention der Investoren letztlich einer regionaltypischen Bebauung der Freiflächen aus wirtschaftlichen Gründen zugestimmt und damit die bisherige Position der unteren Denkmalschutzbehörde sowie der GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe), die eine Bebauung ausdrücklich ausgeschlossen hatten, zu Gunsten der Investoren abgeändert.
  • Gleichzeitig machte Herr Bachtler deutlich, dass es bei einem informellen Termin der Investoren mit Vertretern des Stadtrats am 23. März deutliche Signale gegen eine Bebauung der Freiflächen gegeben habe. Als Kompromiss hat er daher mit der ADD über einen zusätzlichen Hotel(an)bau des Klostergebäudes gesprochen. Es wurde seitens der ADD signalisiert, dass einem solchen Vorhaben Zustimmung erteilt werden könnte. Im Rahmen einer Ideensammlung von drei Architekturbüros sollen dazu in naher Zukunft Vorschläge gesammelt werden.
  • Weitere Punkte, die ausführlich angesprochen und diskutiert wurden, waren Maßnahmen zur Eindämmung des Verkehrsaufkommens in der Klosterstraße, die Parkplatzproblematik innerhalb und außerhalb der Klostermauern sowie die Begrenzung des Lärmaufkommens, die allesamt berücksichtigt werden sollen.

Wir haben die Gelegenheit genutzt, unsere mit Ihnen abgestimmte Position erneut vorzutragen:

  • Klostergebäude sowie die gesamte Denkmalzone Kloster Heilsbruck sollen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes für Edenkoben, seine Bürger sowie zukünftige Generationen erhalten bleiben (Erhalt des Landschafts- und Ortsbildes)
  • Beibehaltung des Namens „Kloster Heilsbruck“ und kein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Klosterquartier“

Folglich: keine zusätzliche Bebauung der Freiflächen (Ausnahme: ausreichend Parkplätze innerhalb des Geländes); das Gelände soll weiterhin öffentlich zugänglich bleiben (möglichst auch eine zumindest zeitlich begrenzte Öffnung der Klostergebäude für die Öffentlichkeit)

  • Realitätsgerechte quantitative und qualitative Prüfung des fließenden Verkehrs und des dadurch entstehenden Lärms
  • Eine realistische Prüfung der Parksituation (innerhalb des Klostergeländes) auf Basis der angestrebten Nutzung
  • Eine realitätsgerechte Prüfung des Lärmpegels auf dem Gelände insbesondere an Feiertagen und Wochenenden

Folglich: Erhalt und Nutzung des Klosterbetriebes so zu planen und zu genehmigen, dass sich Zusatzbelastung durch fließenden und ruhenden Verkehr sowie Lärm für die Anwohner in der Realität nicht gravierend verschlechtert

Außerdem haben wir darauf hingewiesen, dass sich der bauliche Zustand der Klostergebäude ohne zumindest rudimentäre Absicherungsmaßnahmen in kurzer Zeit dramatisch verschlechtern wird. In diesem Zusammenhang haben wir um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit über den jeweiligen Stand der Maßnahmen, beginnend mit einer detaillierten Bestandsaufnahme der Klostergebäude im Sinne des Denkmalschutzes vor Beginn der Baumaßnahmen, gebeten.

Das gesamte Treffen verlief sachlich und konstruktiv. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass unsere Forderungen auf Erhalt der Freiflächen sowie Verkehr-, Park-, und Lärmschutzmaßnahmen auf fruchtbaren Boden im Stadtrat getroffen sind. Der Kompromissvorschlag kommt auch den Investoren entgegen, mit den Erhaltungs- und Ergänzungsmaßnahmen der Klostergebäude eine ausreichende Rendite zu erwirtschaften – und zwar ohne eine Chalet Bebauung. Wir danken Stadtbürgermeister Lintz für diese Initiative und hoffen, dass aufbauend auf diesem Austausch eine gute Lösung für das Kloster Heilsbruck und Edenkoben entstehen wird.

Wir befinden uns in einer entscheidenden Phase. Bitte unterstützen Sie den Einsatz für eine gute Lösung auch in Ihren Gesprächen mit weiteren Bürgern und Entscheidungsträgern. Wir werden Sie über wichtige Entwicklungen auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Ihre

Interessgruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

Transparenzanfrage an das Innenministerium

Die Antwort auf eine Transparenzanfrage an das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz präzisiert, wie es zum Umdenken der zuständigen Denkmalbehörden bezüglich einer Bebauung der Freiflächen der Denkmalzone Kloster Heilsbruck gekommen ist. Nachdem zunächst eine Bebauung durch die Untere Denkmalschutzbehörde in Absprache mit der GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe) eindeutig abgelehnt wurde und dies auch im Rahmen einer Stellungnahme zum vorläufigen Bebauungsplan klar zum Ausdruck gebracht wurde, wurde diese Stellungnahme durch die Obere Denkmalschutzbehörde (ADD – Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion) dahingehend abgeändert, dass jetzt eine laut ADD regionaltypische Form der Bebauung der Freiflächen wieder ermöglicht wird. Begründet wird diese Bebauung damit, dass nur so ein wirtschaftlich tragfähiger Fortbestand des Klosters möglich wäre.

Mit der Transparenzanfrage sollten folgende 3 Fragen beantwortet werden:

  1. Stimmt es, dass die ADD trotz einheitlichem Standpunkt der GDKE sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde das Thema aufgegriffen hat?
  1. Wenn ja: auf wessen Veranlassung bzw. warum ist das erfolgt?
  1. Warum wird der Status der Denkmalzone überhaupt in Frage gestellt, wenn bereits in der Vergangenheit mehrfach eine Bebauung abgelehnt wurde und das Gelände per Rechtsverordnung 1981 unter Schutz gestellt wurde?

Die Fragen wurden am 25. März beantwortet.

Die Antwort auf die zweite Frage ist dabei für unsere Interessengruppe besonders interessant. Wenig überraschend ist, dass die Initiative zu dem Gespräch von den Investoren ausgegangen ist. Gemäß Antwort vom Innenministerium waren aber auch Vertreter des Kreises, des Stadtrates Edenkoben sowie der Verbandsgemeinde beteiligt.

Uns (der Interessengruppe) gegenüber haben die unterschiedlichen Fraktionen im Stadtrat glaubhaft versichert, dass sie einer Bebauung der Freiflächen nicht zustimmen werden, wenn die Denkmalschutzbehörde diese ablehnt. Das ist im Rahmen der Offenlegung eindeutig geschehen. Da man offensichtlich mit dem Ergebnis nicht einverstanden war, ist diese nun auf politischer Ebene entsprechend abgewandelt worden – daran beteiligt auch ein oder mehrere Vertreter des Stadtrates Edenkoben.

Folgend der Originalwortlaut der Transparenzanfrage

Transparenzanfrage an das Innenministerium (über den Landesdatenschutzbeauftragten):

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit beantrage ich eine Auskunft im Rahmen des Landestransparenzgesetzes. Es geht um das Kloster Heilsbruck in Edenkoben. Das Kloster(gelände) wurde von zwei Investoren gekauft, um auf dem Gelände mehrere sogenannte „Chalets“ zu bauen. Da es sich bei dem Klostergelände um eine Denkmalzone handelt, hat sich eine „Interessengemeinschaft Erhalt Kloster Heilsbruck“ mit dem Ziel, das Kleinod für Edenkoben und seine Bürger zu erhalten, gebildet. Dieser Bewegung haben sich mittlerweile weit mehr als 500 Unterstützer angeschlossen. Die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) hatte sich schon früher klar und eindeutig gegen eine Bebauung ausgesprochen und diesen Standpunkt auch jetzt wieder vertreten. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung der GDKE liegt vor. Nach Aussage des Landrates Seefeldt hat sich auch die Untere Denkmalschutzbehörde der Auffassung der GDKE angeschlossen. So weit so gut. Aber dann wurde in einer Stadtratssitzung gegen Ende letzten Jahres durch den Stadtbürgermeister Lintz verkündet, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sich der Angelegenheit annehmen würde, um mit GDKE und unterer Denkmalschutzbehörde über den Sachverhalt zu verhandeln.

Nun zu meiner Transparenzanfrage:

1. Stimmt es, dass die ADD trotz einheitlichem Standpunkt der GDKE sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde das Thema aufgegriffen hat?

2. Wenn ja: auf wessen Veranlassung bzw. warum ist das erfolgt?

3. Warum wird der Status der Denkmalzone überhaupt in Frage gestellt, wenn bereits in der Vergangenheit mehrfach eine Bebauung abgelehnt wurde und das Gelände per Rechtsverordnung 1981 unter Schutz gestellt wurde?

Ich würde mich freuen, bald eine Antwort auf meine Fragen zu erhalten. Der Erhalt des Klostergeländes für Edenkoben und seine Bürger liegt mir sehr am Herzen.

Beste Grüße

Hans-Christian Marxen

Und hier die Antwort des Innenministeriums vom 25. März 2022 bereinigt um personenbezogene Daten:

Sehr geehrter Herr Marxen,

Sie hatten sich mit einer Anfrage an den Landesbeauftragten für Datenschutz gewandt, für deren verspätete Beantwortung ich um Entschuldigung bitte. 

GDKE und ADD haben auf Wunsch der jetzigen Eigentümer des ehemaligen Klosterareals mit Vertretern des Kreises, der Stadt Edenkoben und Verbandsgemeinde über Möglichkeiten einer denkmalverträglichen Entwicklung des Klosterareals mit einer zusätzlichen Bebauung gesprochen. Hintergrund ist der im Verfahren befindliche Entwurf des Bebauungsplans.

Die denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Klosterkomplexes, die zuletzt als Weinwirtschaft und für den Weinverkauf genutzt wurden, sind in einem starken Maße baulich vernachlässigt, so dass ein großer Sanierungsstau zu konstatieren ist, dessen Behebung erhebliche Investitionen benötigen wird. Das Gelände ist an zwei Investoren aus der Region verkauft worden, daher richtet sich die Beratungspflicht nach § 25 Denkmalschutzgesetz an diese Eigentümer und die Stadt Edenkoben, die die Planungshoheit innehat. 

Eine rein bestandswahrende Zukunft des Areals ist auch für die Denkmalfachbehörde auf der Basis heutiger Erkenntnisse schwer vorstellbar, da der Zustand des Klosterkomplexes zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung per Rechtsverordnung vor mehreren Jahrzehnten Zustand noch gut gewesen sein mochte, aber sich wegen nicht durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen des Vorbesitzers über Jahrzehnte hinweg als sehr schlecht darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
RHEINLAND-PFALZ

Brief an den Stadtrat Edenkoben

Die Interessengruppe Kloster Heilsbruck hat am 09.03. in einem Brief an den die Mitglieder des Stadtrats die unterschiedlichen Entwicklungen noch einmal zusammengefasst und in Beziehung zueinander gestellt. Der entsprechende Text kann hier nachgelesen werden:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lintz,
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

Mit dem offenen Brief vom 11. November 2021 baten wir Sie zusammen mit 274 Unterzeichnern, einen Bebauungsplan für das Kloster Heilsbruck aufzustellen, der die Bebauung der durch die Denkmalzone geschützten Weinbauflächen ausschließt und die Zusatzbelastungen durch Verkehr, parkende Fahrzeuge und Lärm für unsere Stadt auf ein verträgliches Maß begrenzt. Auf diese Bitte kommen wir heute zurück.

Wir teilen mit Ihnen heute anbei die eindeutige Stellungnahme der Denkmalfachbehörde GDKE vom 20.Mai 2021, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB an die Verbandsgemeindeverwaltung versandt wurde.

Das klare „Nein“ der Denkmalfachbehörde zu einer Bebauung der Freiflächen sollte zwischenzeitlich durch das Einschalten der ADD nachträglich korrigiert werden. Mit dem ebenfalls beigefügten Schreiben vom 08. Februar erfuhren wir von der ADD, dass ein neues Konzept für die Bebauung der Freiflächen vorliegen würde, das man dort für eine tragfähige Grundlage halte. Dabei geht es laut ADD um eine regionaltypische Form der Bebauung der Freiflächen. Begründet wird diese Bebauung damit, dass nur so ein wirtschaftlich tragfähiger Fortbestand des Klosters möglich wäre. Die ADD führt weiter aus, dass kein Alternativkonzept bekannt sei.

Die Aussage der ADD steht im Widerspruch zur geltenden Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck vom 29.08.1996 und auch der oben genannten Stellungnahme der Denkmalfachbehörde. Die von den Investoren übernommene Argumentation der ADD zielt auf eine im Denkmalschutzgesetz enthaltene Ausnahme zur Veränderung geschützter Kulturdenkmäler (§13 DSchG), nach der eine Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn „… andere Erfordernisse des Gemeinwohls oder private Belange diejenigen des Denkmalschutzes überwiegen und diesen überwiegenden Interessen nicht auf sonstige Weise Rechnung getragen werden kann.“

Die angeführten „privaten Belange“, dass sich eine Renovierung der Klostergebäude nur dann wirtschaftlich lohnt, wenn auch eine Bebauung der Freiflächen ermöglicht wird, entspricht nicht der Wahrheit. Es gibt zwei Konzepte, die das Kloster für sanften, hochwertigen Tourismus öffnen.

    1. Das sich wirtschaftlich tragende Konzept von Michael Becker wurde im Sommer 2021 allen Fraktionen im Stadtrat vorgestellt. Das Konzept wurde auch dem Stadtbürgermeister vorgestellt und angeboten, dass die Investoren dieses Konzept nutzen können. Herr Becker hat darüber hinaus seine Bereitschaft gegenüber dem Stadtbürgermeister schriftlich erklärt, notfalls einzuspringen, falls die Investoren am Erhalt des Klosters ohne Bebauung der Freiflächen kein Interesse zeigen und aussteigen wollten. Es liegt dafür ein Businessplan und eine Finanzierungszusage vor.

    2. Zudem gibt es noch einen weiteren Entwurf zum denkmalgerechten Ausbau der Klostergebäude in der ursprünglichen Form, und zwar mit Nutzung als Museum, als Restaurant, und als Hotel ohne Bebauung der Weinbauflächen. Es wurde von dem Architekturprofessor Werling initiiert. Vor rund 10 Jahren erfolgte dafür sogar eine Bauaufnahme, die der frühere Stadtbürgermeister Franz Schmidt (CDU) gemeinsam mit Professor Werling im Pfälzischen Klosterlexikon veröffentlichte.

Beide Konzepte sind ab sofort unter www.interessengruppe-kloster-heilsbruck.de und www.klosterquartier-bebauungsplan.de veröffentlicht.

Mit diesen beiden Alternativen gibt es keine Basis mehr für die durchsichtige Argumentation der Investoren, die von der Aufsichtsbehörde ADD übernommen wurde. Eine denkmalgerechte Sanierung des Klosters Heilsbruck und nachhaltige Erschliessung für Edenkoben und den Tourismus ist wirtschaftlich tragfähig auch ohne Bebauung der Weinbauflächen in der Denkmalzone möglich.

Unabhängig davon, ob die ADD aufgrund der ihr mittlerweile bekannten Alternativkonzepte ohne Bebauung der Weinbauflächen ihre Position korrigieren wird, hat das letzte Wort der Stadtrat Edenkoben.

Wir bitten Sie daher, den von ihren Vorgängern im Amt eingeschlagenen Weg weiterzugehen und einen Plan ohne Bebauung der Weinbauflächen aufzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

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