Aktion Offener Brief
Wir setzen uns für den Erhalt des Kloster Heilsbruck ein, dessen Ursprünge bis in das Mittelalter zurückreichen und das mit seiner Anlage und den unbebauten Reb- und Freiflächen das Bild von Edenkoben am westlichen Stadtrand prägt.
Das Gebiet des ehemaligen Klosters und späteren Weinguts Heilsbruck ist per Rechtsverordnung vom 29.8.1996 als Denkmalzone Kloster Heilsbruck als „Bauliche Gesamtanlage bestehend aus Klostergebäuden, Klostermühle und zugehörigen Frei- und Grünflächen, die durch eine Ummauerung in ihrer Ausdehnung als historische Einheit definiert sind“ ausgewiesen worden.
Nach dem Verkauf des Klosters an Investoren ist ein Bebauungsplanentwurf erstellt worden, der die gesamte Denkmalzone umfasst. Dieser Entwurf war bis zum 18. Juni 2021 bei der Gemeindeverwaltung einsehbar bzw. konnte im Internet abgerufen und heruntergeladen werden.
Der Entwurf sieht eine sehr intensive kommerzielle Nutzung des Klosters und des Kräutergartens vor, durch die sich die Lärm- und Verkehrsbelastung für Edenkoben massiv erhöhen und die Parksituation verschlechtern wird. Unter anderem ist eine Vielzahl großer, doppelstöckiger Ferienhäuser geplant, deren Höhe weit über die Klostermauer hinausragt und die zusammen mit zusätzlichen baulichen Ergänzungen das Erscheinungsbild der Denkmalzone Kloster Heilsbruck zerstören würde.
Anders als bei früheren Vorhaben sollen bei dem Bebauungsplan die Interessen der Bevölkerung in einem zweistufigen Verfahren der Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden. Mit einem Schreiben vom 18. März 2021 an einige Anwohner hat Herr Stadtbürgermeister Lintz dazu aufgefordert, sich entsprechend einzubringen. Diesem Aufruf sind zahlreiche Anwohner gefolgt und haben sich in Folge der Interessengruppe Kloster Heilsbruck angeschlossen.
Bis heute sind allein bei der Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck über 500 Stellungnahmen eingegangen, die den Erhalt unterstützen und beantragen, die kommerzielle Nutzung und damit verbundene Zusatzbelastungen einzuschränken sowie auf den Bau zusätzlicher Gebäude zu verzichten. Die Stellungnahmen wurden wie von den Unterzeichnern gewünscht an den Stadtrat weitergeleitet.
Die Denkmalfachbehörde in Mainz hat in ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf die Bebauung der Freiflächen negativ beschieden und laut Schreiben von Landrat Seefeldt hat sich dieser Auffassung auch die Untere Denkmalschutzbehörde in Landau angeschlossen.
In der Stadtratssitzung vom 6. Oktober 2021 erläuterte Herr Stadtbürgermeister Lintz dennoch, dass weitere Klärungsgespräche zwischen unterer Denkmalbehörde, der Denkmalfachbehörde und der ADD als Aufsichtsorgan stattfinden. Es ist der Eindruck entstanden, dass die eindeutige Position der Fachbehörde gegen die Bebauung der Freiflächen durch übergeordnete Stellen auf dem Verwaltungsweg nachträglich abgeschwächt werden soll, um doch noch eine Bebauung der Freiflächen zu realisieren.
Im November 2021 hat die Interessengruppe gemeinsam mit 274 Unterzeichnern, die namentlich genannt werden wollten, in einem offenen Brief den Stadtrat aufgefordert, einen Bebauungsplan aufzustellen, der nur die denkmalgerechte Sanierung und nachhaltige kommerzielle Nutzung des Klosters ermöglicht. Eine Bebauung der Freiflächen soll jetzt und für die Zukunft ausgeschlossen und die Zusatzbelastung durch Verkehr, parkende Fahrzeuge und Lärm auf ein für Edenkoben verträgliches Maß begrenzt werden.
Wenn auch Sie sich für den Erhalt des Kloster Heilsbruck einsetzen wollen, nehmen Sie zu uns Kontakt auf: hans-christian.marxen@web.de