Die Antwort auf eine Transparenzanfrage an das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz präzisiert, wie es zum Umdenken der zuständigen Denkmalbehörden bezüglich einer Bebauung der Freiflächen der Denkmalzone Kloster Heilsbruck gekommen ist. Nachdem zunächst eine Bebauung durch die Untere Denkmalschutzbehörde in Absprache mit der GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe) eindeutig abgelehnt wurde und dies auch im Rahmen einer Stellungnahme zum vorläufigen Bebauungsplan klar zum Ausdruck gebracht wurde, wurde diese Stellungnahme durch die Obere Denkmalschutzbehörde (ADD – Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion) dahingehend abgeändert, dass jetzt eine laut ADD regionaltypische Form der Bebauung der Freiflächen wieder ermöglicht wird. Begründet wird diese Bebauung damit, dass nur so ein wirtschaftlich tragfähiger Fortbestand des Klosters möglich wäre.
Mit der Transparenzanfrage sollten folgende 3 Fragen beantwortet werden:
- Stimmt es, dass die ADD trotz einheitlichem Standpunkt der GDKE sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde das Thema aufgegriffen hat?
- Wenn ja: auf wessen Veranlassung bzw. warum ist das erfolgt?
- Warum wird der Status der Denkmalzone überhaupt in Frage gestellt, wenn bereits in der Vergangenheit mehrfach eine Bebauung abgelehnt wurde und das Gelände per Rechtsverordnung 1981 unter Schutz gestellt wurde?
Die Fragen wurden am 25. März beantwortet.
Die Antwort auf die zweite Frage ist dabei für unsere Interessengruppe besonders interessant. Wenig überraschend ist, dass die Initiative zu dem Gespräch von den Investoren ausgegangen ist. Gemäß Antwort vom Innenministerium waren aber auch Vertreter des Kreises, des Stadtrates Edenkoben sowie der Verbandsgemeinde beteiligt.
Uns (der Interessengruppe) gegenüber haben die unterschiedlichen Fraktionen im Stadtrat glaubhaft versichert, dass sie einer Bebauung der Freiflächen nicht zustimmen werden, wenn die Denkmalschutzbehörde diese ablehnt. Das ist im Rahmen der Offenlegung eindeutig geschehen. Da man offensichtlich mit dem Ergebnis nicht einverstanden war, ist diese nun auf politischer Ebene entsprechend abgewandelt worden – daran beteiligt auch ein oder mehrere Vertreter des Stadtrates Edenkoben.
Folgend der Originalwortlaut der Transparenzanfrage
Transparenzanfrage an das Innenministerium (über den Landesdatenschutzbeauftragten):
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit beantrage ich eine Auskunft im Rahmen des Landestransparenzgesetzes. Es geht um das Kloster Heilsbruck in Edenkoben. Das Kloster(gelände) wurde von zwei Investoren gekauft, um auf dem Gelände mehrere sogenannte „Chalets“ zu bauen. Da es sich bei dem Klostergelände um eine Denkmalzone handelt, hat sich eine „Interessengemeinschaft Erhalt Kloster Heilsbruck“ mit dem Ziel, das Kleinod für Edenkoben und seine Bürger zu erhalten, gebildet. Dieser Bewegung haben sich mittlerweile weit mehr als 500 Unterstützer angeschlossen. Die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) hatte sich schon früher klar und eindeutig gegen eine Bebauung ausgesprochen und diesen Standpunkt auch jetzt wieder vertreten. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung der GDKE liegt vor. Nach Aussage des Landrates Seefeldt hat sich auch die Untere Denkmalschutzbehörde der Auffassung der GDKE angeschlossen. So weit so gut. Aber dann wurde in einer Stadtratssitzung gegen Ende letzten Jahres durch den Stadtbürgermeister Lintz verkündet, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sich der Angelegenheit annehmen würde, um mit GDKE und unterer Denkmalschutzbehörde über den Sachverhalt zu verhandeln.
Nun zu meiner Transparenzanfrage:
1. Stimmt es, dass die ADD trotz einheitlichem Standpunkt der GDKE sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde das Thema aufgegriffen hat?
2. Wenn ja: auf wessen Veranlassung bzw. warum ist das erfolgt?
3. Warum wird der Status der Denkmalzone überhaupt in Frage gestellt, wenn bereits in der Vergangenheit mehrfach eine Bebauung abgelehnt wurde und das Gelände per Rechtsverordnung 1981 unter Schutz gestellt wurde?
Ich würde mich freuen, bald eine Antwort auf meine Fragen zu erhalten. Der Erhalt des Klostergeländes für Edenkoben und seine Bürger liegt mir sehr am Herzen.
Beste Grüße
Hans-Christian Marxen
Und hier die Antwort des Innenministeriums vom 25. März 2022 bereinigt um personenbezogene Daten:
Sehr geehrter Herr Marxen,
Sie hatten sich mit einer Anfrage an den Landesbeauftragten für Datenschutz gewandt, für deren verspätete Beantwortung ich um Entschuldigung bitte.
GDKE und ADD haben auf Wunsch der jetzigen Eigentümer des ehemaligen Klosterareals mit Vertretern des Kreises, der Stadt Edenkoben und Verbandsgemeinde über Möglichkeiten einer denkmalverträglichen Entwicklung des Klosterareals mit einer zusätzlichen Bebauung gesprochen. Hintergrund ist der im Verfahren befindliche Entwurf des Bebauungsplans.
Die denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Klosterkomplexes, die zuletzt als Weinwirtschaft und für den Weinverkauf genutzt wurden, sind in einem starken Maße baulich vernachlässigt, so dass ein großer Sanierungsstau zu konstatieren ist, dessen Behebung erhebliche Investitionen benötigen wird. Das Gelände ist an zwei Investoren aus der Region verkauft worden, daher richtet sich die Beratungspflicht nach § 25 Denkmalschutzgesetz an diese Eigentümer und die Stadt Edenkoben, die die Planungshoheit innehat.
Eine rein bestandswahrende Zukunft des Areals ist auch für die Denkmalfachbehörde auf der Basis heutiger Erkenntnisse schwer vorstellbar, da der Zustand des Klosterkomplexes zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung per Rechtsverordnung vor mehreren Jahrzehnten Zustand noch gut gewesen sein mochte, aber sich wegen nicht durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen des Vorbesitzers über Jahrzehnte hinweg als sehr schlecht darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
RHEINLAND-PFALZ